ศูนย์สแกมเอเชียตะวันออกเฉียงใต้ยังเฟื่องฟู แม้ไทยเคยช่วยเหยื่อกว่า 5,000 คนจากเมียวดี
เครือข่ายภาคประชาสังคมด้านการช่วยเหลือเหยื่อค้ามนุษย์ (Civil Society Network for Human Trafficking Victim Assistance: CSNHTV) เปิดเผยว่า มีผู้คนมากกว่า 5,300...
EDC จับมือ EXIM Thailand ปูทางการค้า–การลงทุนแคนาดา–ไทย รับดีมานด์เอเชียแปซิฟิก
Export Development Canada (EDC) และธนาคารเพื่อการส่งออกและนำเข้าแห่งประเทศไทย (EXIM Thailand) ลงนามบันทึกความเข้าใจ (MOU) ในกรุงเทพฯ...
เมื่อผู้บริโภคอยากทั้งสตาร์บัคส์และน้ำซุปกระดูก: โอกาสใหม่ของเครื่องดื่มโปรตีน
น้ำซุปกระดูก ซึ่งเคยเป็นสัญลักษณ์ของกระแสไดเอตสายพาลีโอ คีโต และโลว์คาร์บ กำลังปรับภาพลักษณ์ใหม่อย่างรวดเร็ว สู่การเป็นเครื่องดื่มฟังก์ชันนอลที่หลุดพ้นจากกรอบ “ซุปถ้วยร้อน” แบบเดิม ๆ...
ดีล IMCD – Merit Solution ปรับสมดุลอุตสาหกรรมพลาสติกและคอมพาวด์ไทย
IMCD N.V. ผู้จัดจำหน่ายและผู้พัฒนาสูตรเคมีภัณฑ์เฉพาะทางสัญชาติดัตช์ เดินหน้าขยายธุรกิจในไทยด้วยการลงนามข้อตกลงเข้าซื้อหุ้นทั้งหมดใน Merit Solution Co., Ltd....
อมัล คลูนีย์ยอมสละชีวิตส่วนตัว เพื่อใช้ชีวิตคู่กับจอร์จและลูกฝาแฝดอย่างเปิดเผย
อมัล คลูนีย์ ทนายความด้านสิทธิมนุษยชนระดับแถวหน้าของโลก เปิดใจว่าชีวิตของเธอ “ง่ายกว่า” ก่อนแต่งงานกับนักแสดงฮอลลีวูดอย่างจอร์จ คลูนีย์...

Verfassungsbeschwerden gegen Kabel-TV-Reform: Millionen Mietverhältnisse indirekt betroffen

11.06.2026


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit der seit zwei Jahren geltenden Neuordnung bei Fernsehverträgen in Mietshäusern. Im Zentrum steht das sogenannte Nebenkostenprivileg, das im Zuge der Reform des Telekommunikationsgesetzes zum Dezember 2021 abgeschafft wurde. Parallel dazu erhielten Vermieter das Recht, ihre Sammelverträge mit Kabel- und TV-Anbietern fristlos zu kündigen – eine Möglichkeit, von der nach Angaben aus dem Verfahren in der Praxis in großem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Drei Telekommunikationsunternehmen haben gegen diese gesetzliche Neuregelung Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Vor der Reform konnten Vermieter die Kosten für einen gemeinschaftlich organisierten Fernsehanschluss über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen – unabhängig davon, ob diese den Anschluss tatsächlich nutzen wollten. Millionen Mieter waren so in bestehenden Kabel- oder TV-Verträgen gebunden, ohne eine einfache Ausstiegsmöglichkeit zu haben. Wer auf lineares Fernsehen verzichten und stattdessen etwa Streamingdienste oder Internet-TV-Angebote wie Magenta TV nutzen wollte, musste die Gebühren für den klassischen Anschluss dennoch weiter mittragen. Typischerweise fielen dafür grob sechs bis zehn Euro im Monat an.

Von der alten Regelung profitierten vor allem Kabelnetz- und TV-Anbieter wie Vodafone und Tele Columbus, die über Sammelverträge mit Vermietern eine breite, relativ stabile Kundenbasis hatten. Auch Anbieter von Satellitenfernsehen waren rechtlich begünstigt, spielten bei diesen Sammelverträgen jedoch nur eine Nebenrolle. Wettbewerber aus dem Streaming- und Internet-TV-Bereich sowie Verbraucherschützer kritisierten das Modell seit Langem: Die Pflichtzahlung über die Nebenkosten habe den Wettbewerb verzerrt und Mieter an Produkte gebunden, die sie nicht zwingend wollten.

Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und der Einführung eines Sonderkündigungsrechts für Vermieter veränderte sich die Marktstruktur für klassische Kabel- und TV-Anschlüsse deutlich. Die drei klagenden Telekommunikationsunternehmen sehen sich durch den abrupten Wegfall zahlreicher Sammelverträge benachteiligt und wollen in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung überprüfen lassen. Das Gericht muss nun abwägen, wie weit der Gesetzgeber bei Eingriffen in bestehende Vertragsbeziehungen gehen darf – und in welchem Umfang der Schutz von Verbrauchern und Wettbewerb gegenüber den Interessen der etablierten TV-Anbieter überwiegen kann.