ดีลพันธมิตรนับสิบรายหนุนไฮเออร์ เอนเนอร์จี ขยายอีโคซิสเต็มพลังงานสะอาดในภูมิภาค
การจัดงาน ASEAN Sustainable Energy Week ครั้งที่ 22 (ASEW 2026) ที่กรุงเทพฯ ปิดฉากลงพร้อมการเปิดตัวอย่างเป็นทางการของไฮเออร์ เอนเนอร์จี ในตลาดพลังงานเอเชียตะวันออกเฉียงใต้...
ดีล IMCD – Merit Solution ปรับสมดุลอุตสาหกรรมพลาสติกและคอมพาวด์ไทย
IMCD N.V. ผู้จัดจำหน่ายและผู้พัฒนาสูตรเคมีภัณฑ์เฉพาะทางสัญชาติดัตช์ เดินหน้าขยายธุรกิจในไทยด้วยการลงนามข้อตกลงเข้าซื้อหุ้นทั้งหมดใน Merit Solution Co., Ltd....
เมื่อผู้บริโภคอยากทั้งสตาร์บัคส์และน้ำซุปกระดูก: โอกาสใหม่ของเครื่องดื่มโปรตีน
น้ำซุปกระดูก ซึ่งเคยเป็นสัญลักษณ์ของกระแสไดเอตสายพาลีโอ คีโต และโลว์คาร์บ กำลังปรับภาพลักษณ์ใหม่อย่างรวดเร็ว สู่การเป็นเครื่องดื่มฟังก์ชันนอลที่หลุดพ้นจากกรอบ “ซุปถ้วยร้อน” แบบเดิม ๆ...
Hotel101 Bangkok เตรียมขึ้นแท่นหนึ่งในสามโรงแรมใหญ่สุดของกรุงเทพฯ ตามจำนวนห้องพัก
Hotel101 Global Holdings Corp. ผู้ให้บริการแพลตฟอร์มฮอสพิทัลิตีแบบ asset-light ภายใต้โมเดล “คอนโดเทล” เดินหน้ารุกตลาดต่างประเทศต่อเนื่อง ด้วยการลงนามข้อตกลงร่วมทุนแบบเด็ดขาด (definitive binding...
Elementa เปิดลงทะเบียนทดสอบเบต้า ‘Dichotomy’ เกม RPG โลกเปิด Silver Palace ภาคใหญ่สุด
ผู้พัฒนาและผู้จัดจำหน่ายเกมระดับโลก Elementa เปิดแคมเปญรับสมัครผู้เล่นเข้าร่วมทดสอบเบต้าชุดใหม่ในชื่อ “Dichotomy” สำหรับ Silver Palace เกมแฟนตาซีแนวแอ็กชัน RPG...

Union warnt vor falschen Erwartungen an „Nur Ja heißt Ja“ – unterstützt längere Verjährung

12.06.2026


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.

Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.

Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.